Samstag, 11. November 2017

Das AUS für die Auszeit für die Seele ?

Der im Herbst 2015 gegründete und am Amtsgericht in Steinfurt (VR-Nr.:1565 Vorstandsvositzender Christoph Hambruegge Extertal / Michael Rummel Brilon /Jochen Schirmer Steinfurt) eingetragene Verein Engel mit Herz e.V. befindet sich mit seinem Projekt "Auszeit für die Seele" offenbar in finanzieller Schieflage.

Derzeitig sind am Amtsgericht in Steinfurt 8 Gerichtsverfahren gegen den Verein anhängig, in denen es um mangelnde Transparenz, fehlende Abrechnungen, fehlende Auszahlungen für Mitarbeiter und Spendenradler geht. So soll der Verein Spendenradler eingesetzt haben, auch die von Ihnen eingeworbenen Spenden vereinnahmt haben, den Spendenradlern aber nicht einmal die während der Tour entstandenen Spesen ersetzt haben.

Am zuständigen Arbeitsgericht ist von einem Mitarbeiter auch eine Statusklage gegen den Verein eingereicht worden.

Aussderdem existiert der Vorwurf, dass der Verein Mitgliedern die satzungsgemäss bestehenden Rechte beschneidet,  3 Vereinsmitglieder klagen deshalb ebenfalls.

Der Antrag auf Bestellung eines Notvorstandes wurde gestellt, im ersten Rechtszug hat die zuständige Rechtspflegerin den Antrag abgelehnt, es wurde Beschwerde  eingelegt, über die das Landgericht Münster noch entscheiden wird.

Alle anhängigen Verfahren zusammen kosten am Ende Geld, sollte der Verein diese Verfahren am Ende verlieren wird das den Verein einen unteren fünfstelligen Betrag kosten.

Vom Gesetz her muss der Vereinsvorstand dafür eigentlich die notwendigen Rückstellungen bilden.
Ein Vereinsvorstand hat den Verein kaufmännisch korrekt zu führen.
Aufgrund des anzuwendenden Vorsichtsprinzips hat der Kaufmann grundsätzlich damit zu rechnen, dass in einem anhängigen Prozess ein für ihn ungünstiges Urteil ergeht, er den Prozess also verliert.

Die “Gefahr” der Inanspruchnahme für die Hauptforderung und alle damit zusammenhängenden Kosten besteht dann solange fort, bis der  vom Gegner geltend gemachte Anspruch nicht rechtskräftig abgewiesen ist. 

Es muss somit eine entsprechend hohe Rücklage gebildet werden.
Ob das jetzige Vereinsvermögen dazu ausreicht muss bezweifelt werden, aufgrund der fehlenden Transparenz kennt die Kontostände nur der Vereinsvorstand, eventuell ist der Verein aber auch schon insolvent.

Ungeachtet dieser finanziellen Schieflage nimmt der Verein weiter Spenden entgegen.

Zuletzt erhielt er am 8.11.2017 vom Kolpingwerk Brilon einen Betrag von 300 EURO. Eigentlich eine gute Sache, wenn, ja wenn diese Summe auch dem eigentlichen Projekt "Auszeit für die Seele" zugute kommen würde.

Die Geldgeber spenden sicher nur, weil sie in dem Glauben sind, dass der gespendete Betrag auch dazu verwendet wird, verarmten Krebspatienten eine Ferienwoche an der Nordsee zu ermöglichen.

Genau das ist aber fraglich.

Der Verein hat wegen der anhängigen Rechtsstreitigkeiten mittlerweile einen Anwalt aus dem fernen Oldenburg eingeschaltet, auch der kostet Geld. Das dafür benötigte Geld (Kostenvorschuss) nimmt der Vorstand sicherlich mangels anderer Quellen, aus dem Vereinsetat.

Theoretisch könnte es somit sein, dass eine solche Spende zur Deckung der Anwaltskosten bzw. zur Rückstellung verwendet wird, somit nicht zur Finanzierung einer Ferienwoche verwendet wird.

Die Frage ist, ob der Verein nicht vor der Einwerbung neuer Spenden seine finanzielle Schieflage offen legen müsste, ob er nicht jeden einzelnen Spender entsprechend informieren müsste.

Die Rechtsprechung kennt den Begriff "Unterlassung", wer es z.B. unterlässt über wichtige Punkte eines Geschäftes aufzuklären, z,B, wenn bei einem Autoverkauf ein reparierter Unfallschaden verschwiegen wird, macht sich der vorsätzlichen Irreführung schuldig, solche Verträge können angefochten werden.

Zum Tatbestand des Betruges nach § 263 STGB ist es da auch nicht mehr weit.

Dies ist im vorliegenden Fall besonders relevant, weil der Vorstandsvorsitzende sich einmal besonders vehement dagegen ausgesprochen hatte, dem eingesetzten Spendenradler für 9.90 EURO Visitenkarten aus Vereinsmitteln zu bezahlen. das wäre Betrug an der alten Oma, die dem Verein 10 Euro von der geringen Altersrente gespendet hätte.

Zwar gibt es in Deutschland staatlicherseits keine Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Einrichtungen. Jedoch erwartet die Öffentlichkeit heute gerade von Spenden sammelnden Organisationen, auf freiwilliger Basis ihre Finanzen offenzulegen und regelmässig über ihre Tätigkeit, das heisst wichtige Projekte, Erfolge und Misserfolge zu berichten.

Das ist nur ein Hinweis des  Deutsches Zentralinstituts für soziale Fragen  www.dzi.de, das seit Jahren für Aufklärung und Transparenz kämpft.

Im vorliegenden Fall kann die Tatsache, dass der Verein sich innerhalb seiner 2 jährigen Existenz sich bereits im Streit von 3 eingesetzten Spendenradlern getrennt hat; dass mehrere Mitglieder den Verein wegen der ihnen zustehenden Mitgliedsrechte verklagen und dass am Registergericht ein Notvorstand beantragt wurde  sicherlich nicht als Erfolg gefeiert werden.

Diese Fakten sprechen auch nicht für eine saubere Vorstandsarbeit.

Derartige Fakten aber bei der laufenden Spendenwerbung zu verschweigen dürfte nicht unproblematisch bleiben und vielleicht sogar irgendwann die zuständigen Strafverfolgungsbehörden interessieren.

Wir werden den Fall im Auge behalten und weiter berichten.

MS




















1 Kommentar:

  1. Opa Hans Tour 2018

    25.Mai Domicil Heim Heide

    27.Mai Bonifatius Kirche Schenefeld

    28.Mai Gesundheitsministerium KIEL
    TOURSTART mit dem Schirmherrn Minister Dr.Heiner Garg

    29.Mai Sana Klinik Eutin

    30.Mai Sana Klinik Lübeck

    31.Mai Sana Klinik Wismar

    1.Juni Gesundheitsministerium Schwerin

    4.Juni Sozialministerium Hannover

    5.Juni SANA Klinik Hameln

    6.Juni Landkreis Göttingen

    7.Juni Sozialministerium Erfurt

    8.Juni Rathaus Nürnberg

    11 Juni Staatsministerium Gesundheit München

    12.Juni Sozialministerium Stuttgart

    13.Juni Rathaus Karlsruhe

    14.Juni Rathaus Kaiserslautern

    15.Juni Sozialministerium Saarbrücken

    18.Juni Sozialministerium Mainz

    19.Juni Sozialministerium Wiesbaden

    2o.Juni Bundesgesundheitsministerium Bonn

    21.Juni Sozialministerium Düsseldorf

    Die Fahrt erfolgt zur Finanzierung von kostenlosen Ferienwochen für Krebspatienten.
    Projektträger:
    www.auszeit-für-die-seele.info

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